Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TRICON Agentur für Kommunikation UG (haftungsbeschränkt)
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der TRICON Agentur für Kommunikation UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen auf dem Gebiet der Werbung, des Marketings, der Kommunikation und verwandter Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Leistungen der Agentur gegenüber dem Auftraggeber, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, (b) Aufnahme der Leistungserbringung durch die Agentur, oder (c) Leistung einer Anzahlung durch den Auftraggeber auf ein Angebot der Agentur – auch ohne weitere schriftliche Bestätigung. Die Anzahlung gilt in diesem Fall als Annahme des Angebots.
Kostenvoranschläge und Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind für die Dauer von 30 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts Abweichendes vermerkt ist.
Konzepte, Entwürfe und andere Unterlagen, die im Rahmen der Angebotserstellung erstellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Agentur. Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben oder für andere Zwecke genutzt werden.
§ 3 Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem jeweils gültigen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungen, die über den vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Leistungen werden auf Basis des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatzes der Agentur abgerechnet. Der Stundensatz beträgt EUR 120,00 netto, sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung kein abweichender Stundensatz vereinbart ist. Über anfallende Mehrleistungen informiert die Agentur den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab.
Als Zusatzleistungen gelten insbesondere:
- Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers über das Angebot hinaus erbracht werden,
- Arbeiten, die infolge unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Informationen des Auftraggebers erforderlich werden,
- Korrekturen und Änderungen, die über die vertraglich vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen (vgl. § 4),
- Projektbezogene Mehrarbeit durch Planungsänderungen bei Immobilienprojekten (vgl. § 5).
Hinweis: Auf Wunsch stellt die Agentur eine detaillierte Zeiterfassung der erbrachten Zusatzleistungen zur Verfügung.
§ 4 Korrekturschleifen
Im Leistungsumfang der Agentur sind grundsätzlich zwei (2) Korrekturschleifen je Projekt oder Teilprojekt enthalten, sofern im Angebot keine abweichende Anzahl vereinbart ist. Eine Korrekturschleife umfasst dabei die Zusammenfassung aller Änderungswünsche des Auftraggebers, die in einer Runde schriftlich übermittelt und von der Agentur umgesetzt werden.
Änderungswünsche, die nach Abschluss der zweiten Korrekturschleife eingehen oder die den Umfang einer Korrekturschleife (d. h. strukturelle Neukonzeptionen oder grundlegende inhaltliche Überarbeitungen) überschreiten, werden nach dem gültigen Stundensatz der Agentur zusätzlich vergütet.
Der Auftraggeber ist gehalten, seine Korrekturen vollständig und gebündelt einzureichen. Nachträglich eingehende Einzelkorrekturen können als neue Korrekturschleife gewertet werden.
Die Agentur weist den Auftraggeber darauf hin, wenn die vereinbarten Korrekturschleifen aufgebraucht sind und weitere Anpassungen kostenpflichtig werden.
§ 5 Besondere Regelungen bei Immobilienprojekten
Bei Projekten, die Vermarktung, Visualisierung oder Kommunikation von Immobilien zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
Änderungen an Plänen, Grundrissen, Baubeschreibungen oder der Ausstattung des Objektes, die während eines laufenden Projekts durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. Architekten, Bauträger) veranlasst werden und eine Anpassung der bereits erstellten Arbeitsergebnisse erforderlich machen, gelten als Zusatzleistung im Sinne von § 3.
Diese Mehraufwände werden nach dem gültigen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt, unabhängig davon, in welchem Stadium des Projekts die Änderungen eintreten. Gleiches gilt für Anpassungen, die durch eine geänderte Bauausführung gegenüber der ursprünglichen Planung notwendig werden.
Zu den typischen zusätzlich zu vergütenden Leistungen zählen unter anderem:
- Überarbeitung von Grundrissdarstellungen oder 3D-Visualisierungen aufgrund geänderter Pläne,
- Aktualisierung von Exposés, Verkaufsunterlagen oder Websites aufgrund geänderter Ausstattungsmerkmale,
- Neuanfertigung von Bild- und Textmaterial durch Änderungen an Außen- oder Innengestaltung sowie Bauausführung.
Die Agentur empfiehlt, vor Projektstart einen verbindlichen Planungsstand festzulegen, um nachträgliche Änderungskosten zu minimieren.
Empfehlung: Bitte stellen Sie sicher, dass Planunterlagen bei Projektstart final abgestimmt und durch alle Beteiligten freigegeben sind.
§ 6 Nutzungsrechte
Alle von der Agentur im Rahmen des Auftrags erstellten Werke – insbesondere Texte, Grafiken, Logos, Fotos, Illustrationen, 3D-Visualisierungen, Konzepte, Layouts und digitale Medien – sind urheberrechtlich geschützt.
Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung überträgt die Agentur dem Auftraggeber die für den vereinbarten Nutzungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Übertragung ist auf den im Angebot oder Vertrag ausdrücklich genannten Nutzungszweck, den vereinbarten Nutzungszeitraum sowie das vereinbarte Nutzungsgebiet beschränkt.
Eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus – insbesondere eine erweiterte zeitliche, räumliche oder inhaltliche Verwendung oder eine Weitergabe an Dritte – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
Dies gilt ausdrücklich auch für die Verwendung oder Einstellung von erstellten Werken (z. B. Fotos, 3D-Visualisierungen, Texte, Exposés oder Grafiken) auf Portalen oder Webseiten Dritter – etwa Immobilienportalen, Branchenverzeichnissen oder Partnerplattformen – sofern eine solche Nutzung nicht ausdrücklich im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde. Die Agentur ist berechtigt, für solche Erweiterungen eine gesonderte Nutzungsvergütung zu berechnen.
Die Agentur behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten in ihrem Portfolio, auf ihrer Website sowie in Eigenwerbemitteln zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
Urheberrechtliche Nutzungsrechte Dritter (z. B. Stockfotografie, Schriften, Musik), die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden, verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechte für seinen Nutzungszweck eigenständig sicherzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle von der Agentur erstellten Arbeiten, Entwürfe, Daten, Druckvorlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Vergütung einschließlich etwaiger Nebenkosten Eigentum der Agentur.
Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse – auch vorläufig oder probeweise – ist erst nach vollständiger Zahlung gestattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Dateien, Daten und Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Quelldateien und Arbeitsdaten besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Haftungsausschluss
8.1 Allgemeiner Haftungsausschluss für erstellte Inhalte
Die Agentur erbringt alle Leistungen – insbesondere die Erstellung von Exposés, Projektwebsites, Texten, Visualisierungen, Präsentationen, Werbemitteln und sonstigen Kommunikationsmitteln – nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der erstellten Materialien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Angaben, Texte, Zahlen, technische Daten und Beschreibungen in den erstellten Unterlagen eigenständig und sorgfältig zu prüfen, bevor diese veröffentlicht, verteilt oder anderweitig genutzt werden.
Mit Angabe des Impressums und/oder mit der Freigabe der jeweiligen Inhalte übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für deren Inhalt. Die Agentur ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für etwaige Fehler, irreführende Angaben oder Rechtsverstöße in den veröffentlichten Materialien haftbar.
8.2 Projektnamen und Bezeichnungen
Eine Überprüfung von Projekt-, Produkt- oder Markennamen auf marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Verfügbarkeit ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt wurde.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Projektnamen, Markennamen, Slogans oder sonstige Bezeichnungen, die vom Auftraggeber vorgegeben oder im Rahmen des kreativen Prozesses entwickelt und vom Auftraggeber freigegeben werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich möglicher Kollisionen mit Rechten Dritter (z. B. bestehenden Marken oder Firmennamen).
Dem Auftraggeber wird empfohlen, alle verwendeten Bezeichnungen eigenständig durch einen Fachanwalt für Markenrecht und/oder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf markenrechtliche Unbedenklichkeit prüfen zu lassen, bevor diese öffentlich verwendet werden.
Wichtig: Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit aller veröffentlichten Materialien selbst verantwortlich. Alle Inhalte sind vor Freigabe eigenständig zu prüfen.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Vergütung
Die Vergütung der Agentur richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Reisekosten, Fremdleistungen (z. B. Druck, Fotografie, Lizenzen), Schutzrechtsanmeldungen sowie sonstige Auslagen werden dem Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Verwaltungspauschale berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Media- und Schaltungskosten – d. h. Kosten für die Buchung und Schaltung von Werbemaßnahmen auf externen Plattformen, Portalen oder in Medien (z. B. Anzeigenschaltungen auf Immobilienportalen, Online-Werbeplattformen oder in Printmedien) – sind nicht im Agenturhonorar enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt oder sind vom Auftraggeber direkt zu tragen. Sie werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
9.2 Fälligkeit und Zahlungsfristen
Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von EUR 3.000,00 netto ist die Agentur berechtigt, folgende Zahlungsstruktur zu vereinbaren:
- 50 % des Auftragsvolumens als Anzahlung bei Auftragserteilung,
- 50 % als Schlusszahlung nach Abnahme der Leistung bzw. Projektabschluss.
Abweichend hiervon kann im Angebot auch eine Anzahlung in individueller Höhe vermerkt sein. In diesem Fall gilt die im Angebot ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Angebotsdatum zu leisten, sofern kein anderer Termin genannt ist.
Bei Verzug mit der Zahlung ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung rückständiger Beträge auszusetzen.
9.3 Schlussrechnung nach Abnahme
Nach Abnahme der vereinbarten Leistungen stellt die Agentur eine Schlussrechnung über den verbleibenden Restbetrag aus. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Übergabe schriftlich beanstandet oder die Leistung tatsächlich in Gebrauch nimmt.
Im Rahmen der Schlussrechnung werden alle geleisteten Abschlagszahlungen angerechnet. Etwaige Zusatzleistungen gemäß § 3 werden gesondert ausgewiesen.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen im Projektablauf, die auf mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, hat die Agentur nicht zu vertreten. Etwaige Mehrkosten, die durch solche Verzögerungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Freigegebene Inhalte (Texte, Bilder, Marken etc.) liegen in der inhaltlichen Verantwortung des Auftraggebers. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte zu überprüfen.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und auf den Wert des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Für die technische Erreichbarkeit und Fehlerfreiheit von Leistungen Dritter (z. B. Webhosting, Printdienstleistungen) übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern sie bei der Auswahl des Dritten die erforderliche Sorgfalt angewandt hat.
Für inhaltliche Fehler, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen, sowie für Fehler in freigegebenen Materialien haftet die Agentur nicht.
§ 12 Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Kontaktpersonen ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Sofern die Agentur im Rahmen der Auftragserfüllung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält und diese in dessen Auftrag verarbeitet, werden die Parteien – soweit gesetzlich erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung der Agentur auf deren Website (www.agentur-tricon.de) zu entnehmen.
§ 13 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preiskalkulationen, Kundenlisten und Projektdetails, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und vollständiger Bezahlung der Vergütung.
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Retainer-Vereinbarungen) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt.
Im Falle einer Kündigung vor Leistungserbringung hat die Agentur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung der bereits entstandenen Kosten. Bei pauschalierten Vergütungen gilt ein angemessener Anteil entsprechend dem Leistungsfortschritt.
§ 15 Rollenabgrenzung – Werbeagentur, kein Makler oder Vermittler
Die Agentur ist ausschließlich als Werbe- und Marketingagentur tätig. Sie erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption, Gestaltung, Kommunikation, Vermarktung und digitales Marketing. Sie ist weder als Makler noch als Handelsvertreter, Vertriebspartner oder Vermittler tätig und übernimmt keinerlei vertriebliche Funktionen für den Auftraggeber.
Der Vertrieb von Produkten, Dienstleistungen oder Immobilien sowie alle damit verbundenen vertrieblichen Tätigkeiten obliegen ausschließlich dem Auftraggeber oder einem von diesem gesondert beauftragten Vertriebs- oder Maklerpartner. Die Agentur ist an Vertragsverhandlungen oder -abschlüssen zwischen dem Auftraggeber und dessen Interessenten oder Kunden nicht beteiligt.
Insbesondere obliegen dem Auftraggeber oder dem von ihm beauftragten Partner:
- die manuelle Qualifizierung und Bewertung eingehender Leads und Anfragen,
- die Beantwortung von Fragen und Anfragen von Interessenten,
- die Aufnahme, Führung und Abwicklung von Vertrags- und Kaufverhandlungen,
- die Beratung von Interessenten zu Produkten, Dienstleistungen oder Immobilien,
- alle Aktivitäten, die eine Erlaubnis nach § 34c GewO (Immobilienmakler) oder anderen besonderen gesetzlichen Erlaubnissen erfordern.
Die Agentur haftet nicht für ausgebliebene Vertragsabschlüsse, nicht qualifizierte Leads oder Umsätze des Auftraggebers. Ihre Leistungspflicht beschränkt sich auf die vereinbarten Werbemaßnahmen.
Klarstellung: Die Agentur erzeugt Aufmerksamkeit und Kontaktanfragen – Vertrieb, Lead-Qualifizierung und Interessentenkommunikation liegen beim Auftraggeber.
§ 16 Online-Kampagnen und Werbeerfolgskontrolle
Sofern die Agentur im Rahmen des Auftrags Online-Kampagnen oder Insertionen auf digitalen Plattformen plant, schaltet oder betreut – z. B. Google Ads, Meta Ads, Display- oder Social-Media-Werbung sowie Anzeigenschaltungen auf Immobilien- und Branchenportalen wie ImmobilienScout24, Immowelt, ImmoNet oder vergleichbaren Portalen – gilt Folgendes:
16.1 Zugriff auf Kampagnendaten
Die Agentur erhält im Rahmen der Kampagnenbetreuung Zugriff auf Leistungsdaten der jeweiligen Werbeplattformen, insbesondere auf Klickzahlen, Impressionen, Kosten und die Anzahl generierter Leads. Diese Daten werden von der Agentur quantitativ zur Werbeerfolgskontrolle und Kampagnenoptimierung ausgewertet.
16.2 Technisches Reporting – Leads und Cost-per-Lead
Die Agentur setzt zur Auswertung von Kampagnenergebnissen ein technisches Reporting-Tool ein. Dieses Tool erfasst und verarbeitet die von den Werbeplattformen bereitgestellten Leistungsdaten und stellt diese dem Auftraggeber in aufbereiteter Form dar. Der Umfang des Reportings umfasst insbesondere:
- Anzahl generierter Leads je Kampagne, Anzeige oder Kanal,
- Kosten je Lead (Cost-per-Lead, CPL),
- Klickzahlen, Klickraten (CTR) und Gesamtwerbekosten,
- technische Herkunftszuordnung (Tracking-Quelle, Kanal, Medium).
Die Verarbeitung der Lead-Daten im Rahmen des Reportings erfolgt ausschließlich zu statistisch-analytischen Zwecken der Werbeerfolgsmessung. Eine inhaltliche Qualifizierung, kommerzielle Verwertung oder Weitergabe der Lead-Datensätze an Dritte durch die Agentur findet nicht statt.
16.3 Eigentum an Leads und Datenschutz
Die generierten Leads – d. h. die durch die Kampagne gewonnenen Kontaktdatensätze oder Anfragen – verbleiben vollständig im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Weiterverarbeitung der Leads in seinen eigenen Systemen verantwortlich.
Soweit im Rahmen des Reportings personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO, den die Parteien bei Beauftragung entsprechender Leistungen gesondert abschließen.
16.4 Keine Ergebnisgarantie
Eine Garantie bestimmter Klickzahlen, Lead-Mengen, Cost-per-Lead-Werte oder Conversion-Raten übernimmt die Agentur nicht. Werbeergebnisse hängen von zahlreichen externen Faktoren ab (z. B. Wettbewerb, Marktlage, Zielgruppe, Angebotsinhalte), die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
Werbebudgets (Media-Spendings), die im Rahmen von Online-Kampagnen direkt an Werbeplattformen abgeführt werden, sind nicht Bestandteil des Agenturhonorars und werden vom Auftraggeber entweder direkt oder über ein vom Auftraggeber autorisiertes Konto beglichen. Die Agentur weist in solchen Fällen die Spendings im Angebot gesondert aus.
Hinweis: Leads bleiben Eigentum des Auftraggebers. Das Reporting-Tool der Agentur wertet ausschließlich Klicks, Lead-Anzahl und Cost-per-Lead technisch aus – keine inhaltliche Qualifizierung, keine Weitergabe an Dritte.
§ 17 Webhosting und Wartung
17.1 Serverinfrastruktur und Hosting
Die Agentur betreibt zur Bereitstellung von Webhosting-Leistungen eigene Serverkapazitäten bei der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen (nachfolgend „Hetzner"). Mit Hetzner wurde ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Die Server befinden sich in Deutschland.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Websites auf dieser Infrastruktur der Agentur gehostet. Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Verfügbarkeit der gehosteten Angebote.
17.2 Wartungsgebühren und Leistungsumfang
Für den laufenden Betrieb, die Wartung und die technische Pflege von Websites auf den Servern der Agentur fallen monatliche Zusatzgebühren an, die jährlich im Voraus in Rechnung gestellt werden. Die genaue Höhe der Gebühren ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
Die Wartungsgebühren umfassen insbesondere:
- Betrieb und technische Verfügbarkeit der Serverinfrastruktur,
- Sicherheitsupdates und Systemwartung,
- Lizenzierung von eingesetzten Drittanbieter-Codes, Plugins, Themes oder Softwarekomponenten, soweit diese Bestandteil des vereinbarten Projekts sind,
- technischen Support im vereinbarten Umfang.
Nicht im Wartungspaket enthaltene Leistungen – insbesondere inhaltliche Änderungen, Erweiterungen oder neue Funktionen – werden nach dem gültigen Stundensatz gemäß § 3 gesondert berechnet.
17.3 Hosting auf eigener Infrastruktur des Auftraggebers
Sofern der Auftraggeber Websites auf einem eigenen Webserver oder einer eigenen Hosting-Umgebung betreiben möchte, ist dies vor Projektbeginn ausdrücklich zu vereinbaren. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die vollständige Verantwortung für den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Serverinfrastruktur.
Bei vereinbartem Betrieb auf Servern des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, der Agentur einen dauerhaften technischen Wartungszugang (z. B. per SSH, SFTP, CMS-Backend oder Controlpanel) bereitzustellen, soweit dies für Wartungs- und Pflegeleistungen der Agentur erforderlich ist. Wird dieser Zugang nicht bereitgestellt oder entzogen, entfällt die Wartungspflicht der Agentur.
17.4 Quellcode und Arbeitsdaten
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe des Quellcodes, der Entwicklungsdateien oder sonstiger Arbeitsdaten einer erstellten Website besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Die Regelungen des § 7 (Eigentumsvorbehalt) gelten entsprechend.
17.5 Domains
Domains, die im Rahmen eines Projekts auf Wunsch des Auftraggebers durch die Agentur registriert werden, verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Die Agentur ist berechtigt, die Domain treuhänderisch zu verwalten. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Domain jederzeit an diesen oder einen von ihm benannten Provider übertragen. Entstehende Transferkosten trägt der Auftraggeber.
Für laufende Domain-Registrierungsgebühren und Verlängerungen werden dem Auftraggeber die anfallenden Kosten weitergegeben.
Hinweis: Hosting auf Hetzner-Servern in Deutschland, AVV gemäß DSGVO vorhanden. Jährliche Wartungsgebühren inkl. Drittlizenzen. Domains bleiben Eigentum des Auftraggebers.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
18.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
18.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
18.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: März 2026